Förderung

Möglichkeiten zur Finanzierung

Du interessierst dich für eine unserer Weiterbildungen und möchtest mehr über eine mögliche Förderung erfahren? Wir haben dir hier auf einen Blick die wichtigsten Infos und Links zusammengestellt – egal in welcher beruflichen Situation du dich gerade befindest. Bei weiteren Fragen kannst du natürlich jederzeit unsere Bildungsberatung kontaktieren.

Du bist nach dem SGB II/III förderfähiger Kunde bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter?

Dann kannst du dort einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZAV zertifiziert sind, sind sie zu 100% förderfähig.

Wann habe ich Anspruch und wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Hast du dich nach deinem persönlichen Gespräch mit uns für eine Weiterbildung bei der Zukunftsakademie entschieden, bekommst du von uns dein individuelles Angebot, um deinen Bildungsgutschein bei deinem Arbeitsvermittelnden zu beantragen. Zuerst prüft dein Kostenträger deine persönlichen Voraussetzungen. Wird einer Förderung zugestimmt, erhältst du deinen Bildungsgutschein. Diesen Bildungsgutschein verwendest du, um dich bei uns für die Weiterbildung anzumelden. Dein persönliches Angebot erstellen wir dir kostenlos jederzeit sehr gerne auf Anfrage.

Wird die Weiterbildung zu 100% finanziert?

Ja, die Weiterbildungskosten werden zu 100% übernommen. Entscheidest du dich für eine Weiterbildung in Form des Präsenzunterrichts, kannst du bei deinem Kostenträger auch Fahrtkosten zur Zukunftsakademie und Kosten für Kinderbetreuung beantragen. Die Leistungen für deinen Lebensunterhalt bleiben während einer Weiterbildung oder Umschulung in der Regel unverändert.

Wie wird der Bildungsgutschein eingelöst?

Der Bildungsgutschein ist zeitlich begrenzt und muss während der Gültigkeitsdauer für das ausgestellte Bildungsziel (deine ausgewählte und bewilligte Weiterbildung) eingelöst und die Weiterbildung gestartet werden. Hast du deinen Bildungsgutschein von deinem Arbeitsvermittelnden erhalten, kümmern wir uns um den Rest.

Mehr Infos zum Bildungsgutschein findest du hier.

Du bist Selbstzahler und interessierst dich für unsere Weiterbildungen?

Gut zu wissen: Fortbildungskosten kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen! Die Kosten werden dann anschließend von deiner Steuerlast abgezogen. Dies gilt auch für digitale Weiterbildungen. 

Infos hierzu findest du bei deinem für dich zuständigen Finanzamt. 

Du bist Arbeitgeber und möchtest deine Mitarbeitende fit für die Zukunft machen?

Dann bietet dir das Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildungen deiner Mitarbeitende erstattet zu bekommen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung gilt seit dem 1. Januar 2019. Beschäftigte erhalten in der Regel Zugang zur Weiterbildungsförderung, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind: unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz zielt darauf ab, Menschen, deren Arbeit vom Strukturwandel betroffen ist, fit für Arbeitsmodelle von morgen zu machen und ihnen Qualifizierungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Arbeitnehmende soll für zukünftige Arbeitsmodelle qualifiziert werden, indem eine Qualifizierung über seine bisherigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus stattfindet. Die Weiterbildung muss einen Stundenumfang von mehr als 120 Stunden umfassen.

Welche Zuschüsse kann ich bekommen?

Weiterbildungskosten für Maßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen haben, werden abhängig von der Betriebsgröße erstattet.
Einen Überblick über die Zuschüsse findest du hier.

Mehr Infos zum Qualifizierungschancengesetz findest du hier.
Mehr Infos zum Arbeit-von-morgen-Gesetz findest du hier.

Du kannst aufgrund gesundheitlicher Probleme Deiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen?

Im Rahmen des Programms „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ besteht die Möglichkeit über die Deutsche Rentenversicherung berufliche Weiterbildungen/ Rehabilitationsmaßnahmen zu beantragen und Kostenerstattung zu erlangen.  

Weitere Infos findest du hier.

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Gerne kannst du auch direkt einen Termin mit unserer Bildungsberatung über unser Buchungstool vereinbaren.

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